Gekentert? So trennen Sie sich von einer Schiffsbeteiligung

Von Valeria Nickel, Mauritius Kloft – aktualisiert am 30.06.2023

Die Weiten der Meere faszinieren die Menschen schon immer; dabei sind sie auch ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor. Die
Globalisierung wäre ohne den Gütertransport per Schiff nicht möglich. Auch Sie als Anlegerin oder Anleger können daran
partizipieren: über sogenannte Schiffsfonds. Doch ein solches Investment ist sehr riskant – viele Fonds
sind bereits in Seenot geraten.

Wir erklären, wie Schiffsbeteiligungen funktionieren und welche Risiken sie bergen.

Sie möchten sich von Ihrer
Schiffsbeteiligung trennen?
So gelingt
es Ihnen

Von diesen Fonds sollten Sie die
Finger lassen:
Zur Warnliste der Stiftung Warentest

Lieber in Container investieren?
Auch das birgt viele
Risiken

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Wie funktionieren Schiffsfonds genau?

Schiffsfonds sind – wie der Name vermuten lässt – Investmentfonds, die in Schiffe investieren.
Sie ermöglichen es
Ihnen,
indirekt in die Handelsschifffahrt zu investieren, ohne selbst ein Schiff besitzen oder betreiben zu müssen. So sollen
Sie von den Erträgen aus dem Transport von Waren mit Schiffen profitieren können.

Allerdings sind Schiffsbeteiligungen im Regelfall als geschlossene Fonds aufgelegt, die mit
erheblichen Risiken verbunden sind, ähnlich wie Containerfonds oder geschlossene Immobilienfonds. Denn: Sie
werden zu Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (KG) und somit
direkt an Gewinnen und
Verlusten des Fonds beteiligt
. Oft läuft die Beteiligung auch mittelbar über eine
Treuhandgesellschaft[1]. Im
schlimmsten
Fall haften Sie mit Ihrer Einlage, also Ihrem eingezahlten Kapital.

In der Vergangenheit mussten Dutzende Schiffsfonds Insolvenz anmelden, was mit einem hohen Verlust für
die Anlegerinnen
und Anleger verbunden war. Mittlerweile ist der Markt für Schiffsfonds praktisch zum Erliegen gekommen
(siehe unten).
Schiffsfonds funktionieren nach folgendem Prinzip[2]:

  1. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft sammelt zunächst Geld von Anlegerinnen und Anlegern ein und
    investiert es in
    Schiffe, meist in Containerschiffe, Tanker oder Frachtschiffe. Entweder kauft der Fonds ein gebrauchtes oder
    lässt ein neues Schiff bauen. Meist liegt die Mindestbeteiligung für Privatanleger bei 5.000
    oder 10.000 €.
  2. Ist das Mindestvolumen erreicht, wird der Fonds geschlossen. Ab jetzt ist es für Sie nicht mehr
    möglich, weiter
    in den Fonds zu investieren – und im Regelfall auch nicht, Ihr Geld abzuziehen. Die Laufzeit eines geschlossenen
    Fonds ist festgelegt und liegt bei 8 bis 12 Jahren, bisweilen jedoch deutlich länger. Das
    unterscheidet
    Schiffsbeteiligungen von offenen Fonds, bei denen Sie jederzeit Ihre Anteile verkaufen können.
  3. Die Schiffe eines Fonds werden von Reedereien betrieben, die die Schiffe chartern. Die
    Reedereien zahlen einen
    Chartergebühr für die Nutzung des Schiffes und sind für Wartung und Instandhaltung des Schiffes verantwortlich.
    Das wird im Chartervertrag festgehalten.
  4. Die Erträge aus dem Chartergeschäft werden während der Laufzeit an die Sie als Anlegerinnen und
    Anleger des
    Fonds auf der Basis Ihrer Anteile am Fonds ausgeschüttet. Oftmals versprachen die Fondsanbieter saftige Renditen
    durch die prognostizierten Ausschüttungen, die vielfach ausblieben.
  5. Nach Ablauf der Fondslaufzeit werden die Schiffe aus dem Fonds verkauft und der Verkaufserlös
    unter den
    Anlegerinnen und Anlegern aufgeteilt. Oft ist es jedoch so, dass die Liquidität sehr begrenzt ist und Sie nur
    einen Teil des eingesetzten Kapitals erhalten. In manchen Fällen werden die Schiffe versteigert oder
    verschrottet, wenn sie nicht mehr betriebsfähig sind.

Welche Arten von Schiffsbeteiligungen gibt es?

Die Arten der Schiffsfonds rühren von der Art der Schiffe her, die ein Fonds finanziert[3]. Ein Überblick:

  • Containerschiffsfonds: Das ist die bekannteste Fondsart. Der Containerverkehr stellt den
    wichtigsten
    Transportbereich dar.
  • Tanker: Nach den Containerschiffen einer der wichtigsten Märkte im Seeverkehr. Tanker sind etwa
    für den
    Transport von Erdöl, Flüssiggas aber auch Saft oder andere Getränke bestimmt.
  • Bulker: Diese Fonds investieren in Schüttgutfrachter, Bulkcarrier genannt. Die
    Massengutschifffahrt ist der
    drittwichtigste Wirtschaftszweig nach Containern und Tankern. Hier gibt es offene Laderäume für den Transport
    von Rohstoffen wie Erz, Kohle, Zement oder Phosphat und Lebensmitteln wie Getreide oder Mais.
  • Megaboxer: Das sind sehr große Schiffe, die Platz für mehr als doppelt so viele Container haben
    wie normale
    Frachtschiffe (13.500 TEU, Container nur 6.000 TEU). TEU („Twenty-foot Equivalent Unit”) ist die Einheit zur
    Zählung von Standardcontainern.
  • Spezialschiffsfonds: Dazu zählen Fonds, die in Kreuzfahrtschiffe investieren. Die Herstellung
    dieser Schiffe ist
    sehr viel kostspieliger aufgrund der Ausstattung der Kabinen, Einrichtung von Restaurants und Wellnessbereichen.
    Auch Investments in Chemietanker, Feederschiffe (kleinere Containerschiffe, die als Zulieferer zu den großen
    Containerterminals dienen) und Kühlschiffe (Lebensmitteltransporter, vor allem Obst, Gemüse und Fleischwaren)
    zählen zu den Spezialschiffsfonds. Binnenschiffe können ebenso Teil eines Fonds sein, deutlich häufiger sind
    jedoch Seeschiffe.
  • Flottenfonds: Diese Fonds fassen mehrere Schiffe zusammen. So soll das Risiko breiter gestreut
    werden.
  • Dach-Schiffsfonds: Dach-Schiffsfonds finanzieren nicht einzelne Schiffe, sondern setzen eine
    Ebene darüber an –
    sie legen das Geld der Investorinnen und Investoren in ganze Schiffsfonds an.
  • Zweitmarkt-Schiffsfonds: Das sind spezielle Dach-Schiffsfonds, die auf dem Zweitmarkt nach
    günstigen
    Schiffsbeteiligungen suchen, um sie zu halten oder zu besseren Konditionen zu verkaufen. Der Zweitmarkt ist
    dabei für Sie als Anlegerinnen und Anleger die einzige reguläre Möglichkeit, Ihren Fondsanteil zu veräußern
    (siehe unten).

Wie hat sich der Markt für Schiffsfonds entwickelt?

Schiffsfonds waren lange Zeit als Steuersparmodell beliebt: Weil die Fonds als Kommanditgesellschaften
ausgestaltet
sind, gelten Sie als Anlegerinnen und Anleger als Mitunternehmer. Deshalb werden Ihre Erträge aus der Schiffsbeteiligung
nicht als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ behandelt, sondern als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ – bei denen der
individuelle Steuersatz maßgeblich ist. Hier kommt die sogenannte Tonnagesteuer zum Einsatz, besser
gesagt die
Tonnagegewinnermittlung[4].

Diese erlaubt, dass die Schiffsfondsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen den Gewinn pauschal nach den
Nettotonnen
ermittelt, also dem Transportvolumen des Schiffes. Das führt zu geringen steuerpflichtigen
Gewinnen für die
Kommanditisten, in Höhe von etwa 0,1 bis 0,4 % des gezeichneten Kapitals, unabhängig von der realen Gewinn- oder
Verlustsituation. Auf diesen Gewinn wird der individuelle Steuersatz fällig.

Bis 2005 konnten sich Investoren gar noch während ihres Investments überlegen, ob sie in die Tonnagebesteuerung wechseln
wollen. Dadurch konnten sie die Anfangsverluste steuerlich geltend machen, während die Gewinne des Fonds nur gering
besteuert wurden. Dieser Steuervorteil entfiel, seit 2005 müssen die Investoren sich für zehn Jahre
festlegen.

Durch die Finanzkrise fiel der Markt für Schiffsfonds zusammen

Dadurch wurden Schiffsfonds zunehmend unattraktiv. Hinzu kamen die Folgen der globalen
Finanzkrise
, durch die es zu
Überkapazitäten bei Schiffen kam. Entsprechend sind die Frachtraten seit 2008 stark gesunken. Das hat
die Einnahmen der
Schiffsfonds erheblich reduziert oder gar zu Verlusten geführt, weshalb die Tonnagesteuer, auf die viele Anlegerinnen
und Anleger nun festgelegt waren, zum Steuerrisiko wurde. Denn sie mussten Steuern zahlen, obwohl sie sonst Verluste
hätten verrechnen können.

Durch die Finanzkrise und die gefallenen Charterraten konnten viele Fonds ihre Schulden nicht mehr
bedienen
und ihre
Investoren auszahlen[5]. Einige Schiffe konnten nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und mussten
eingemottet oder gar
verschrottet werden.

Die meisten Emissionshäuser haben sich aus dem Geschäft mit Schiffsbeteiligungen zurückgezogen, einige mussten gar
Insolvenz anmelden[6]. Mittlerweile sind daher kaum mehr Angebote für
Schiffsfonds auf dem Markt
. Viele
Investoren
versuchen noch, sich von einer Schiffsbeteiligung zu trennen oder ihren Anteil über den Zweitmarkt loszuwerden.

Sollten Sie sich trotz der Risiken (siehe unten) für ein Schiffsinvestment interessieren, haben Sie die
Möglichkeit eines Crowdinvestings. Eine Vielzahl
von Kleinanlegerinnen und -anlegern schließt sich zusammen, um
ein Schiff zu finanzieren. Auch hier sind die Risiken für Sie hoch.

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Welche Risiken kommen auf mich zu?

Beim Investment in Schiffsfonds müssen Sie als Anlegerin oder Anleger mit einer Vielzahl von Risiken
rechnen. Eine
Übersicht:

Wie können Sie sich von Ihrer Schiffsbeteiligung trennen?

Im Regelfall ist es nicht möglich, vor dem Laufzeitende aus einem Schiffsfonds auszusteigen. Eine
Rücknahme des
Fondsanteils durch die Fondsinitiatoren ist vertraglich ausgeschlossen. Grundsätzlich stehen Ihnen dennoch zwei Wege
offen, um Ihren Anteil loszuwerden – allerdings sind sie mit Risiken und Kosten verbunden.

Verkauf über den Zweitmarkt

Weil das Investment in geschlossene Fonds als illiquide gilt, ist ein Zweitmarkt entstanden. Auf diesem
können Sie
versuchen, Ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds zu verkaufen. Allerdings ist der Zweitmarkt bei geschlossenen Fonds
kaum gesetzlich geregelt. Auch ist die Nachfrage hier sehr gering – das Angebot ist bisweilen deutlich höher.

Entsprechend müssen Sie womöglich einen satten Abschlag beim Verkauf über den Zweitmarkt in Kauf nehmen
und einen
Verlust durch das Investment einfahren. Sie müssen sich folglich überlegen, inwiefern es Sinn ergibt, hier Ihren Anteil
zu verkaufen.

Beim Verkauf Ihres Anteils an einem Schiffsfonds sollten Sie darauf achten, dass Sie mögliche Verpflichtungen
aus der Beteiligung mit abtreten. Bei einigen Schiffsfonds sind etwa Nachschusspflichten festgeschrieben.

Klage und Schadensersatz

Sie haben die Möglichkeit, Schadensersatz von den Fondsinitiatoren oder dem Fondsberater zu verlangen.
Diesen Weg sind
bereits viele geschädigte Schiffsinvestoren und -investoren gegangen. Damit es Ihnen gelingt, haben Sie maßgeblich drei
Varianten zur Auswahl:

Beachten Sie: Der Klageweg ist bisweilen mit hohen Kosten verbunden und lohnt sich womöglich
nur, wenn Sie eine
Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Außerdem kann es mehrere Jahre dauern, bis ein
Urteil vorliegt
oder Sie eine außergerichtliche Einigung erzielt haben.

Bild-Copyright: © PantherMedia / ilfede

Quellenangaben

  1. Lindmayer, P., Dietz, H.-U. (2020). Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative
    Konzepte. Tools für
    Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 584
  2. Farkas-Richling, D. (2012). Realwertanlagen (Real Assets). In:
    Farkas-Richling, D., Fischer, T.R. und Richter, A.
    (Hrsg.). Private Banking und Family Office. Geschäftsmodelle – Produkte – Recht und Steuern. Stuttgart:
    Schäffer-Poeschel. S. 395 ff.
  3. Lindmayer,
    P., Dietz, H.-U. (2020). Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte. Tools für
    Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 583
  4. Einkommensteuergesetz (EStG): § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen
    Verkehr
  5. Farkas-Richling, D. (2012). Realwertanlagen (Real Assets). In: Farkas-Richling, D., Fischer,
    T.R. und Richter, A.
    (Hrsg.). Private Banking und Family Office. Geschäftsmodelle – Produkte – Recht und Steuern. Stuttgart:
    Schäffer-Poeschel. S. 398
  6. Lindmayer, P., Dietz, H.-U. (2020). Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative
    Konzepte. Tools für
    Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 583