Pfandbriefe: Comeback einer Geldanlage mit Tradition?

Von Valeria Nickel, Mauritius Kloft – aktualisiert am 31.01.2024

Das Prinzip des Pfandes kennen Sie aus dem Alltag – vom Flaschenpfand. Auch bei der Geldanlage kann die Idee zum Einsatz
kommen, bei Pfandbriefen. Hierbei handelt es sich um ein beliebte Anlageform mit einer mehr als
250-jährigen Tradition,
oder vielmehr: handelte. Wegen der niedrigen Zinsen in den vergangenen Jahren lohnten sie sich lange Zeit nicht.

Nach der Zinswende können Pfandbriefe für Anlegerinnen und Anleger jedoch wieder interessant werden. Wir zeigen Ihnen,
wie Pfandbriefe funktionieren, warum sie als eine der sichersten Geldanlagen gelten – und welches Risiko es trotzdem
gibt.

Lohnen sich Pfandbriefe für mich? Was Sie wissen sollten

Wie funktioniert das Pfandbriefgeschäft überhaupt? Zur
Erklärung

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Was sind Pfandbriefe?

Pfandbriefe sind eine spezielle Art von Anleihen, die von
einer Pfandbriefbank bzw. einer Hypothekenbank ausgegeben
werden und deren Besicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Besonders für die Anlagestrategie von
institutionellen
Investoren wie Versicherungen oder Banken spielen Pfandbriefe eine wichtige Rolle.

Doch auch Sie als Privatanlegerin oder -anleger können in Pfandbriefe investieren. Dafür erhalten Sie regelmäßige
Zinszahlungen, den sogenannten Zinskupon. Die Laufzeit von Pfandbriefen liegt oft bei mehr als zehn
Jahren, es gibt aber
auch kürzer laufende Pfandbriefe[1].

Der Begriff „Pfandbrief“ kommt daher, dass diese Wertpapiere durch eine besondere Form der Besicherung abgesichert sind,
durch Pfandrechte an Grundstücken bzw. Immobilien (Grundpfandrechte), Schiffe oder Flugzeuge. Das nennt
man „Deckung“.
Diese Pfandrechte diehen Ihnen letztlich als „Pfand“ (ähnlich wie beim Flaschenpfand)[2].

Je nach Art der Deckungsmasse unterscheiden sich die Pfandbriefarten[3]:

  • Hypothekenpfandbriefe: Hypothek, Grundschuld
  • Schiffspfandbrief: Schiffshypothek
  • Flugzeugpfandbrief: Flugzeughypothek
  • Öffentliche Pfandbriefe: Forderungen gegen die öffentliche Hand (Staats- oder Kommunalkredite)
Die Grundlage für den ersten Pfandbrief legte 1769 Friedrich der Große durch die Errichtung der Schlesischen
Landschaft, einer Zwangsvereinigung von Großgrundbesitzern. Ein Jahr später gab sie den ersten Pfandbrief
heraus. Im Jahr 1900 trat das Hypothekenbankgesetz in Kraft, das eine einheitliche Grundlage
für den
Hypothekenpfandbrief in Deutschland schaffte. Im Jahr 2005 löste der Gesetzgeber es mit dem
Pfandbriefgesetz ab
und fasste ebenso die Gesetze zu öffentlichen sowie Schiffspfandbriefen dort zusammen[4].

Wie funktionieren Pfandbriefe genau?

Am Pfandbriefgeschäft sind drei Parteien beteiligt. Es funktioniert nach folgendem Schema:

  1. Die erste Partei sind Sie als Anlegerin oder Anleger. Sie leihen einer Pfandbriefbank Geld und
    bekommen als
    Gegenleistung einen Pfandbrief (oder einen Teil eines Pfandbriefs).
  2. Die zweite Partei, das Kreditinstitut, zahlt Ihnen Zinsen für das geliehene Geld. Nach Ablauf
    einer festgelegten
    Frist bekommen Sie das Geld von ihr zurückgezahlt. Der Ablauf funktioniert so weit wie bei jeder anderen
    Anleihe.
  3. Als dritte Partei kommt nun ein Bankkunde hinzu – an den die Pfandbriefbank das Geld von Ihnen
    weiterreicht, zum
    Beispiel in Form eines Immobilienkredits.

Mit den Einnahmen aus der Emission von Pfandbriefen vergeben die Banken langfristige
Hypothekendarlehen
, die der
Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden, Schiffen, Flugzeugen und Kommunen dienen können. Dabei muss das Finanzinstitut
sicherstellen, dass es einen Hypothekenpfandbrief in Höhe des Baudarlehens ausgibt. Pfandbriefe sind folglich ein
klassisches Refinanzierungsinstrument von Kreditinstituten[5].

Sie als Anlegerin oder Anleger kaufen Pfandbriefe in der Regel nicht direkt von einer Pfandbriefbank, sondern an der
Börse, wo sie nach der Pfandbriefemission gehandelt werden. Dort können Sie die Pfandbriefe auch jederzeit vor
Laufzeitende verkaufen – ggf. mit einem Abschlag. Denn an der Börse unterliegen Pfandbriefe geringen
Kursschwankungen.

Nicht nur in Deutschland gibt es besicherte Schuldverschreibungen. Allgemein werden sie als „Covered
Bonds

(gedeckte Anleihen) bezeichnet. Die Art der Deckung unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. Pfandbriefe
zählen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zu den sichersten „Covered Bonds“.

Pfandbriefe – was sind die rechtlichen Grundlagen?

Pfandbriefe sind durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) geregelt. Es stellt strenge Anforderungen auf, die wir im
Folgenden erläutern. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

  1. Pfandbriefe dürfen nur durch sogenannte „Pfandbriefbanken“ ausgegeben werden. Für die Pfandbriefemission
    benötigen sie nach § 2 PfandBG eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht
    (BaFin)[6]. Die Finanzaufsicht überprüft die
    Pfandbriefbanken regelmäßig. In Deutschland haben sich knapp 50
    Kreditinstitute im „Verband deutscher Pfandbriefbanken“ (vdp) zusammengeschlossen[7].
  2. Pfandbriefbanken müssen den Barwert von Pfandbriefen jederzeit absichern (sogenannte
    Deckungskongruenz). Dazu
    müssen Deckungswerte vorhanden sein, deren Barwert den der umlaufenden Pfandbriefe um 2 %
    übersteigt[8]. Die
    ordentliche Deckung (also 100 % des Gesamtbetrags der umlaufenden Pfandbriefe) darf nur durch
    Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag erfolgen.
  3. Banken müssen ihre Liquidität nach § 4 PfandBG für die nächsten 180 Tage sichern. Dafür
    müssen sie taggenau
    zwischen fällig werdenden Forderungen und Verbindlichkeiten abgleichen.
  4. Die Deckungswerte (also etwa Immobilien) müssen sich in bestimmten Ländern befinden[9]. Dazu gehören
    etwa Deutschland, die restlichen EU-Staaten, die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
    Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz, USA, Kanada oder Japan.
  5. Die Deckungswerte müssen in einem Deckungsregister eingetragen werden[10].
  6. Immobilien, Schiffe und Flugzeuge dürfen von Pfandbriefbanken nur bis zur Höhe von 60 % des
    Beleihungswerts

    beliehen werden (§ 14, 22, 26b PfandBG). Der Beleihungswert wird von einem Gutachter festgestellt und liegt
    regelmäßig unter dem Marktwert. Der Beleihungswert bezieht sich nur auf langfristige Merkmale eines
    Deckungswertes – und nicht auf spekulative Elemente[11] wie kurzfristige Marktreaktionen. Im
    Vergleich zum Marktwert sollte der Beleihungswert daher keine Schwankungen aufweisen.
  7. Die Einhaltung der Vorschriften zum Deckungsstock wird durch einen Treuhänder überwacht, den
    die BaFin bestellt[12].
  8. Die den Pfandbriefen zugrunde liegenden Sicherheiten werden nach § 30 PfandBG aus dem Vermögen der Bank
    ausgesondert[13], sodass Sie
    als Pfandbriefgläubiger im Falle einer Bankinsolvenz vor Zahlungsausfällen geschützt
    sind. Denn bei der Insolvenz einer Pfandbriefbank werden die Ansprüche von Ihnen als Pfandbriefinhabern
    vorrangig bedient (Insolvenzvorrecht). Deckungswerte außerhalb der EU dürfen nur maximal
    10 % ausmachen,
    sofern nicht sicher ist, ob sich das Insolvenzvorrecht tatsächlich auf diese Deckungswerte bezieht[14].

Wie sicher sind Pfandbriefe?

Pfandbriefe gelten als sehr sicher. So gab es in der
Geschichte des Pfandbriefes noch keinen Ausfall für Investoren,
entsprechend groß ist das Vertrauen von Investorinnen und Investoren in dieses Finanzprodukt. Experten sprechen bei
Pfandbriefen von einer sogenannten Mündelsicherheit, die gegeben ist. Mündelsichere Anlageformen sind
Finanzprodukte,
die der Gesetzgeber als besonders risikoarm einstuft. Denn solche Produkte eignen sich für einen gesetzlichen Vormund,
einen Mündel.

Aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben ist der Pfandbrief zudem lombard- und deckungsstockfähig.
Lombardfähige
Wertpapiere
sind Finanzinstrumente, die für einen Kredit bei der Bundesbank bzw. der Europäischen
Zentralbank (EZB)
belegt werden können. Auch dies ist ein Kennzeichen für besonders sichere und marktgängige Wertpapiere.

Die Deckungsstock­fähigkeit erlaubt es Versicherungen, einen Pfandbrief für ihr Sicherungs­vermögen zu
verwenden, um so
die Ansprüche von Versicherungs­nehmern gegen die Versicherung abzusichern.

Mittlerweile haben sich Pfandbrieffonds am Markt etabliert. Hierbei investieren Sie als
Anlegerin oder Anleger
in eine Vielzahl an Pfandbriefen und „Covered Bonds“ aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlicher
Besicherung. Dadurch steigt für Sie die Rendite, gleichzeitig aber das Risiko – je nach Land sind die
Anforderungen an gedeckte Schuldverschreibungen deutlich niedriger als in Deutschland[15].

Lohnen sich Pfandbriefe für mich?

In der Niedrigzinsphase galten Pfandbriefe nicht als renditestark, für kurzfristige Pfandbriefe war der Zinskupon sogar
negativ. Durch die gestiegenen Zinsen können sich
Pfandbriefe wieder lohnen. Allerdings nur, wenn Sie als Anlegerin oder
Anleger unbedingt auf die Sicherheit gegen einen Ausfall setzen.

Denn mit Pfandbriefen gehen Sie ein sehr geringes Risiko ein. Zum Preis einer geringen Verzinsung von bis zu rund
3 %,
je nach Restlaufzeit des Pfandbriefs. Zwar sind Sie gegen einen Ausfall des Emittenten geschützt – gegen die steigende
Inflation bringt Ihnen die Mündelsicherheit von Pfandbriefen wenig. Daher verlieren Sie bei einem
Investment in
Pfandbriefe real Geld!

Alternativen zum Pfandbrief

Es gibt jedoch Alternativen für Sie als Anlegerin oder Anleger, mit denen Sie womöglich besser fahren.

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Quellenangaben

  1. Schulze, E., Möller,
    S., Tietgen, A., Stein, A. (2020). Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 284
  2. Kühn, M., Kühn, S. (2023).
    Handbuch Geldanlage – Verschiedene Anlagetypen für Anfänger und Fortgeschrittene einfach erklärt: Aktien, Fonds,
    Anleihen,
    Festgeld, Gold und Co. Berlin: Stiftung Warentest. S. 91
  3. Verband deutscher Pfandbriefbanken: Pfandbrief-Arten
  4. Verband deutscher Pfandbriefbanken: Pfandbriefgesetz (PfandBG)
  5. Lausberg, C. (2022). Immobilienfinanzierung. In: Mändle,
    M. (Hrsg.). Handbuch Immobilienwirtschaft: Investition und Finanzierung, Marketing, Controlling, Wertermittlung, Asset
    Management, Genossenschaften, Quartiersentwicklung, Bautechnik, Wohnungspolitik. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 221
    ff.
  6. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 2 Erlaubnis
  7. Verband deutscher Pfandbriefbanken: Mitglieder
  8. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 4 Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter
    Mindestdeckungsanforderungen
  9. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 13 Belegenheit der Sicherheiten
  10. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 5 Deckungsregister
  11. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 16 Beleihungswertermittlung
  12. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 7 Treuhänder und Stellvertreter
  13. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank;
    Fälligkeitsverschiebung
  14. Pfandbriefgesetz (PfandBG): § 13 Belegenheit der Sicherheiten
  15. Schulze, E., Möller,
    S., Tietgen, A., Stein, A. (2020). Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 285