Honorarberatung: Wann und für wen sich der Weg zum Honorarberater lohnt

Von Valeria Nickel – aktualisiert am 10.11.2022

Heutzutage sind vor allem über das Internet mehr Informationen denn je für jeden zugänglich – unter anderem auch darüber, wie man Geld richtig anlegt. Zudem ist in Zeiten von niedrigen Zinsen bei steigender Inflation deutlich spürbar, dass das alte Sparbuch bei der Bank nicht ausreicht, um mit der Zeit ein kleines Vermögen aufzubauen. Das hat zur Folge, dass mehr Menschen sich mit dem Thema Finanzen beschäftigen und dadurch steigt auch der Bedarf an Beratung. Denn aufgrund des neuen Vorwissens kauft man nicht blindlings das erstbeste Produkt, vertraut nicht dem auffälligsten Angebot oder schließt nicht sofort eine langfristige Versicherung ab. Die Privatanleger von heute sind sich bewusst, dass sie eine ausgeklügelte Strategie für ihre Finanzplanung benötigen. Am einfachsten lässt sich diese zusammen mit einem Anlageberater entwickeln.

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In Deutschland gibt es rund 300.000 Vermittler für Finanzanlagen. Aber Achtung: Privatanleger müssen dabei zwischen der Anlageberatung mit Provision und der nicht provisionsgestützten, aber kostenpflichtigen Honorarberatung unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Honorarberatung und Anlageberatung ohne Gebühr?

Ein Kunde, der zu seiner Bank oder Sparkasse geht, sich dort – kostenlos – zur Geldanlage beraten lässt und schließlich ein Finanzprodukt kauft, genießt keine tatsächliche Beratung. Denn der Bankberater bekommt für die vermittelte Geldanlage eine Provision, wird also vom Produktanbieter dafür bezahlt. Er ist daher eher Verkäufer als Berater. Dieses System kennt man vom ungeliebten Versicherungsberater. Seine Motivation ist fraglich, denn er unterliegt dem Zwang, einen Umsatz zu erzielen. Er wird daher womöglich ein Produkt empfehlen, für das er mehr Provision erhält als für ein anderes, auch wenn das andere Produkt für den jeweiligen Verbraucher besser geeignet ist. Die Konsultation ist darüber hinaus nur scheinbar kostenlos. Denn von dem angelegten Betrag muss im Endeffekt die Provision des Vermittlers bezahlt werden. Über deren Höhe ist der Verbraucher sich meist überhaupt nicht im Klaren.

Folgende Punkte müssen bei der Beratung geklärt werden

  • Allgemeine persönliche Angaben
  • Familienstand, Angehörige
  • Berufliche Situation und Aussichten
  • Einkommen und Vermögen
  • Alle bisher vorhandenen Finanzprodukte
  • Finanzielle Ziele (Haus, Rente, Rücklagen etc.), Prioritäten, Risikobereitschaft
  • Dauer der Beratung, Schätzung in Stunden
  • Kostenvoranschlag über das Honorar

Anders verhält es sich mit dem Honorarberater. Er erhält keine Provisionen von dem Anbieter eines Finanzprodukts, sondern nur Zahlungen vom Kunden, der zu ihm kommt. Die Kosten stehen von vornherein fest. Die Motivation des Honorarberaters ist allein das Interesse und der Erfolg des Anlegers. Er unterliegt keinem Verkaufsdruck und ist daher neutraler und unabhängiger. Somit ist er für Versicherungen und Vermögensanlagen der bessere Ansprechpartner.

Honorar-Anlageberatung: Ein gesetzlich geschützter Begriff

Ein Berater auf Honorarbasis berät nicht kostenlos, sondern wird vom Kunden für die Beratung bezahlt. Seit dem 1. August 2014 ist die Honorarberatung über Vermögensanlagen im Honoraranlageberatungsgesetz geregelt. Wer sich auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen spezialisiert bzw. beschränkt, wird nun als „Honorar-Finanzanlagenberater“ bezeichnet und vom örtlichen Gewerbeamt zugelassen und überwacht. Dagegen heißt „Honoraranlageberater“, wer alle Finanzinstrumente, also auch Aktien oder Zertifikate, in seiner Beratung anbietet. Er wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und überwacht.

„Honorar-Finanzanlagenberater“ werden im öffentlichen Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer (IHK) gelistet, Honorarberater dagegen müssen sich im Melde- und Beschwerderegister der BaFin eintragen. Die BaFin trägt dort nur Institute ein, die durch eine Prüfbescheinigung nachweisen, dass sie bestimmten Wohlverhaltens- und Organisationspflichten entsprechen.

Um Konflikte zwischen den Interessen der Kunden und denen des Instituts oder von Emittenten und Anbietern auszuschließen, dürfen sich Honoraranlageberater nicht auf Eigenemissionen beschränken, also auf Finanzinstrumente, die sie selbst aufgelegt haben. Außerdem verbieten die neuen Vorschriften, dass Honorarberater nur Finanzinstrumente von Anbietern oder Emittenten anbieten, die wirtschaftlich eng mit ihren selbst verbunden sind. Die Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung“ ist somit gesetzlich geschützt. Das soll dem Kunden helfen, die qualifizierte Form der Finanzberatung zu erkennen.

Anforderungen an die Honorar-Anlageberatung

  • Vergütung ausschließlich durch den Kunden
  • Breit gestreute Angebotspalette an Finanzinstrumenten
  • Nicht nur eigene Emissionen: auch Empfehlung von Emissionen anderer Anbieter
  • Kein Festpreisgeschäft (Geschäft mit festem oder bestimmbaren Preis auf eigene Rechnung), außer bei Eigenemissionen
  • Organisatorische, funktionale und personelle Trennung
  • Eintragung im Honorar-Anlageberaterregister

Was kostet Honorarberatung?

Ein Honorarberater kann mehrere Abrechnungsarten nutzen:

  1. Bezahlung pro Stunde: Der Berater kann sich nach dem Zeitaufwand bezahlen lassen. Je komplexer die Aufgabenstellung ist, die er zu bearbeiten hat, desto mehr Stunden werden berechnet. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 80 € und 200 € pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars: Man kann auch von vornherein einen pauschalen Betrag für die Beratungskosten festlegen, unabhängig vom Zeitaufwand. So ist der Kostenrahmen von vornherein genau definiert.
  3. Prozentualer Satz auf das betreute Vermögen: Die Kosten können auch von der Größe des Vermögens abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind 0,5 – 2 % gängig.

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Wie finde ich den richtigen Honorarberater?

Für Anleger, die nach einem Honorarberater suchen, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Speziell für Versicherungsberater existiert die Homepage des Bundesverbands der Versicherungsberater . Viele Honorarberater sind im Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) organisiert. Auf dessen Website kann man in einem Kontaktformular seine Daten hinterlassen, damit sich ein Berater meldet.

Seit dem 1. August 2016 können Anleger auch im Honoraranlageberater-Register auf der Internetseite der BaFin nach Instituten, die Finanzberatung auf Honorarbasis erbringen, suchen. Diese Institute müssen zudem auf ihrer Internetseite angeben, in welchen Filialen sie Honorar-Anlageberatung anbieten, sodass Sie die Dienstleistung dort gezielt nachfragen können.

Verstoßen Institute nachhaltig gegen die besonderen Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, kann die BaFin sie aus dem Honoraranlageberater-Register löschen. Sie dürfen dann die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung“ nicht mehr verwenden. Derzeit sind 19 Institute registriert. Die Seriosität und Befähigung des jeweiligen Beraters kann man beispielsweise gut im Internet überprüfen, über seinen Webseiten-Auftritt, Zeugnisse und Zertifikate oder Bewertungen von Mandanten.

No Gos

  • Keine klare Erläuterung des Honorars
  • Keine einfache, klare und verständliche Erklärung der Finanzinstrumente
  • Der Berater kontrolliert nicht, ob sein Mandant wirklich alles verstanden hat
  • Präsentation von verschiedenen Alternativen zur Geldanlage fehlt
  • Der Finanzberater nimmt sich nicht ausreichend Zeit und lässt auch dem Mandanten nicht ausreichend Zeit, seine Vorschläge zu prüfen
  • Drängen auf Unterschrift nach der Beratung

Brauche ich einen Finanzberater?

Ein unabhängiger, objektiver Honorarberater ist selbstverständlich eine große Hilfe. Man kann auf eine kompetente Beratung vertrauen, spart möglicherweise einige Zeit ein und fühlt sich allgemein sicherer bei seinen Investmententscheidungen. Wer absolut kein Interesse daran hat, sich mit Geldanlage zu beschäftigen, kann und sollte in diese Finanzdienstleistung investieren.

Allerdings sollte man sich dabei bewusst sein, dass diese Dienstleistung bares Geld kostet. Trotzdem sollte man nicht auf Vermittler für Anlagen zurückgreifen, die sich durch Provisionen finanzieren. Sie befinden sich in einem Interessenkonflikt. Es ist auch möglich, dieses Thema selbstbestimmt in die Hand zu nehmen und dadurch Kosten zu sparen: Kick-Backs, Provisionen, Honorare – alles kommt dann allein dem Anlagebetrag zugute. Außerdem bildet man sich weiter und findet möglicherweise Spaß daran, Geldanlage als „Hobby“ zu betreiben. Man kann besser aus Fehlentscheidungen lernen und sich umso mehr über ganz eigene Erfolge freuen. Privatanleger benötigen deshalb nicht unbedingt einen Anlageberater, sondern können von den Vorteilen der Eigeninitiative profitieren.

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