Pflegeimmobilien als Kapitalanlage – Diese Risiken sollten Sie kennen

Von Mauritius Kloft – aktualisiert am 15.08.2023

Mit solchen Fragen sollten Sie sich irgendwann beschäftigen: Was passiert, wenn ein Angehöriger einmal alt ist und
gepflegt werden muss? Allein stehen Sie mit diesen Überlegungen indes nicht da. Grundsätzlich ist der Bedarf an
Pflegeimmobilien heutzutage enorm – und die Nachfrage steigt. So fehlen laut einer Studie des „RWI – Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung“ bis 2040 rund 322.000 Pflegeplätze[1].

Ein Wachstumsmarkt, der für Sie als Investorin oder Investor interessant sein kann. So können Ihnen mit Investments in
Pflegeimmobilien wie Seniorenresidenzen oder Wohnstifte als Kapitalanlage regelmäßige Renditen von etwa 4 bis
6 % im Jahr winken. Allerdings sollten Sie die Chancen und Risiken abwägen.

Eine Investition mit Zukunft?
So entwickelt sich der
Markt für Pflegeimmobilien

Was sollte ich beachten?
Worauf es beim
Investment ankommt

Doch keine Pflegeappartements
kaufen?
Zu den Alternativen

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Was ist eine Pflegeimmobilie genau – und wie kann ich
investieren?

Pflegeimmobilien sind – einfach gesagt – Einrichtungen, in denen Menschen aufgrund ihres Alters oder wegen einer
Krankheit gepflegt werden. Eine Pflegeeinrichtung wird oftmals in viele Appartments aufgeteilt, die Sie erwerben können.
Das funktioniert also ganz ähnlich wie bei Eigentumswohnungen.

Konkret geht es hier um Wohnungen in Alters- und Pflegeheimen, in Wohnheimen mit angeschlossener Pflege oder in
gemischten Heimen aus Wohnheim (betreutes Wohnen) und Pflegeheimen – sowie einen Anteil an den Gemeinschaftsräumen. Für
die Pflegeappartements fallen je nach Größe und Standort der Pflegeimmobile Kosten von rund 150.000 bis 350.000 €
an[2].

Um die Verwaltung kümmert sich dann die Eigentümergemeinschaft – also alle Anlegerinnen und Anleger zusammen. Sie
schließt einen Pachtvertrag mit einer Betreibergesellschaft ab. Aus der Pacht erhalten Sie als einzelne Anlegerin oder
einzelner Anleger eine Rendite in Form von regelmäßigen Mieteinnahmen. Die Verträge sind oft auf 20 bis 30 Jahre
ausgelegt.

Pflegeimmobilien zählen als sogenannte Sozialimmobilien zu den Spezialimmobilien.
Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im „selbständig wirtschaftende
Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige 1. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft
gepflegt werden und 2. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und
verpflegt werden können“[3].

So wird eine Pflegeimmobilie betrieben

Der Betrieb einer Pflegeimmobilie erfolgt in der Regel durch ein Beziehungsgeflecht aus Betreiber, Projektentwickler und
Investoren[4]. Ein Überblick:

  • Projektentwickler: Der Projektentwickler bzw. Bauträger ist das Unternehmen, das die Seniorenimmobilie baut. Der
    Bauträger arbeitet bei der Errichtung eng mit dem künftigen Betreiber zusammen. Er verkauft die Wohnungen in
    Pflegeheimen entweder an Selbstnutzer oder an Investoren und schließt dafür mit ihnen langfristige Mietverträge
    ab. Bisweilen verkauft er die Immobilie an den Betreiber. Der Projektentwickler ist dafür verantwortlich, die
    erforderlichen Genehmigungen für den Bau der Pflegeimmobilie einzuholen, die speziellen Bedürfnisse zu
    berücksichtigen (etwa Barrierefreiheit) und das Projekt im Zeit- und Budgetrahmen umzusetzen.
  • Investoren: Als Investoren fungieren entweder Fonds, andere Kapitalgesellschaften oder Einzelpersonen, die als
    Privatanlegerinnen und -anleger auftreten. Sie stellen das Kapital für den Bau bzw. Betrieb der Pflegeimmobilie
    bereit. Die Investoren können entweder Eigentümer der gesamten Pflegeimmobilie sein oder Anteile an der
    Pflegeimmobilie halten, also einzelne Appartements erwerben. In diesem Fall tun sich die Investoren in einer
    Eigentümergemeinschaft zusammen (siehe oben).
  • Betreiber: Der Betreiber ist für die tägliche Betreuung der Bewohner in der Pflegeimmobilie verantwortlich. Der
    Betreiber stellt das Personal für die Pflegeimmobilie ein, entwickelt das Pflegekonzept und schließt die
    Verträge mit den Heimbewohnern über die Betreuungsleistungen. Der Betreiber schließt in der Regel einen Miet-
    oder Pachtvertrag mit den Investoren (der Eigentümerversammlung) ab. Bisweilen tritt die Betreibergesellschaft
    selbst als Eigentümer der Pflegeimmobilie auf. Das sogenannte „Owner-Operator-Modell“ spielt für Sie als
    Anlegerin oder Anleger jedoch keine Rolle.

Wie funktioniert das bevorzugte Belegungsrecht?

Bei einem Investment in Pflegeimmobilien können Sie sich ein sogenanntes bevorzugtes Belegungsrecht sichern. Das sichert
Ihnen zwar nicht das Recht zu, sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit in Ihrem eigenen Pflegeappartement
unterzukommen. Denn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gibt es bei Pflegeheimen nicht.

Stattdessen rücken Sie auf der Warteliste an die erste Stelle. Das bedeutet, Sie erhalten den nächsten freiwerdenden
Platz, also nicht unbedingt Ihr erworbenes Appartement. Bis zu einem gewissen Grad können Sie das bevorzugte
Belegungsrecht auf Verwandte übertragen. Das sollten Sie sich im Vertrag mit dem Betreiber eines Pflegeheimes zusichern
lassen[5].

Wie sieht der Markt für Pflegeimmobilien aus und mit welcher
Rendite kann ich rechnen?

Der Pflegemarkt in Deutschland galt lange als Nische. Mittlerweile zählen Seniorenimmobilien zum Wachstumsmarkt, der für
private Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger spannend sein kann. Das liegt vor allem an dem demografischen Wandel, dem
Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge („Babyboomer“) sowie der längeren Lebenserwartung der Deutschen. Dazu
kommen weitere Gründe, etwa, dass einige Menschen zu weit weg wohnen und somit räumlich gar nicht in der Lage sind, ihre
Angehörigen zu pflegen.

Laut dem „Pflegeheim Rating Report 2022“ des „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ ist bei konstanten
Pflegequoten bis zum Jahr 2030 in Deutschland mit 4,9 Mio. Pflegebedürftigen zu rechnen. Bis 2040 gehen die Experten
sogar von 5,6 Mio. Pflegebedürftigen aus[6]. Auch das Statistische Bundesamt rechnet in
seiner Pflegevorausberechnung mit
einem ähnlichen Anstieg der Pflegebedürftigen. So geht es davon aus, dass bis zum Jahr 2055 ihre Zahl auf etwa 6,8 Mio.
anzieht[7].

Im Pflegeheim-Report erwarten die RWI-Wirtschaftsexperten daher einen Zusatzbedarf von 322.000 stationären Pflegeplätzen
bis zum Jahr 2040. Die Differenz zwischen Pflegebedürftigen und tatsächlichen Plätzen, die gebraucht werden, rührt
daher, dass nicht alle Pflegebedürftigen stationär untergebracht werden. Manche werden etwa zu Hause gepflegt oder
benötigen im Alter gar keine Pflege.

So hoch liegt die jährliche Rendite bei Pflegeimmobilien

Von diesem Bedarf können Sie profitieren, wenn Sie Pflegeimmobilien als Kapitalanlage nutzen. Die Rendite wird durch die
Mieteinnahmen generiert, die von den Bewohnern bzw. den Pflegekassen an den Betreiber bezahlt werden.

Die Betreibergesellschaft zahlt Ihnen als Anlegerin oder Anleger wiederum Miete für die Pflegeappartements. Die
durchschnittliche Mietrendite liegt bei 4 bis 6 % im Jahr. Allerdings können die Renditen je nach Standort,
Qualität der
Einrichtung, Vertragsbedingungen und Betreiber deutlich davon abweichen, die Renditeprognosen sind häufig unvollständig.

Laut einer Studie der Immobilienberatung „Cushman & Wakefield“ aus dem Mai 2023 gehen institutionelle
Immobilieninvestoren davon aus,
dass die Kaufpreise für Sozialimmobilien kurzfristig sinken – die Mieten dürften indes mittel- bis langfristig
steigen[8].

Sie sollten sich ein Investment in eine Pflegeimmobilie trotz möglicher Renditechancen sehr gut überlegen. Denn
die Risiken sind groß. So sind Sie stark auf externe Faktoren angewiesen, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Zwar können Sie die Betreibergesellschaft (mit)bestimmen (oder sich zumindest für eine entscheiden) – allerdings
sind sie von ihrem Geschick abhängig. Auf die politischen Regulierungen haben Sie ohnehin keinen Einfluss. Gut
möglich, dass die Gesetze angepasst werden, was zu Umsatzverlusten für den Betreiber führt – und das Risiko für
Sie entsprechend steigert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Vorteile bieten Pflegeimmobilien als Kapitalanlage?

Möchten Sie ein Pflegeappartement erwerben, kann das für Sie einige Vorteile bringen. Eine Übersicht:

Gut zu wissen: Stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Wohnheime für Menschen mit Behinderungen und psychiatrische
Einrichtungen werden zudem staatlich gefördert. Bei Leerstand der Pflegeimmobilie oder Zahlungsunfähigkeit des
Bewohners übernimmt der Staat die Miete. Allerdings sind dies Pflegeimmobilien, die kaum einzelne Appartements
haben.

Pflegeimmobilien als Kapitalanlage: Welche Risiken gibt es?

Beim Investment in Seniorenimmobilien gibt es einige Risiken, die Sie beachten sollten. Eine Übersicht:

Was sollte ich beim Investment in Pflegeimmobilien beachten?

Beim Erwerb von Seniorenimmobilien sollten Sie einiges beachten. Eine Übersicht:

  • Betreiber: Achten Sie darauf, dass der Heimbetreiber langfristig erfolgreich ist und mehrere Pflegeheime
    betreibt. Überregionale gemeinnützige Betreiber mit öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern sind sicherer.
    Private Heimbetreiber sind hingegen gewinnorientiert und gehen bisweilen höhere Risiken ein[10].
  • Lage: Wie bei anderen Immobilien ist die
    Lage des Pflege- bzw. Altersheims für eine Investition in
    Pflegeimmobilien entscheidend. Sie sollten in einem Einzugsgebiet von mindestens 30.000 Einwohnern
    liegen[11].
    Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, ob in der jeweiligen Region tatsächlich eine Unterdeckung besteht.
    Eine solide Bedarfs­ermittlung ist hier wichtig.
  • Größe des Pflegeheims: Die Größe des Pflegeheims sollte einen wirtschaftlichen Geschäfts­betrieb ermöglichen. Zu
    große Häuser haben ein höheres Risiko für Überkapazitäten, zu kleine Häuser sind längerfristig nicht rentabel.
    Als optimal sehen Fachleute eine Größe von 80 bis 120 Appartements pro Pflegeheim an[12].
  • Instandhaltung: Bedenken Sie, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer einer Pflegeimmobilie womöglich Kosten
    für die Instandhaltung des Objekts tragen. Im Rahmen des Pachtvertrags können Sie diese an die
    Betreibergesellschaft abtreten.
  • Bevorzugtes Belegungsrecht: Sie sollten auf ein bevorzugtes Belegungsrecht achten, wenn Sie darauf Wert legen,
    sich im Alter einen Pflegeplatz zu sichern. Wichtig ist aber: Projektentwickler werben oftmals mit dem
    Belegungsrecht. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gibt es bei Pflegeheimen jedoch nicht. Im Zweifelsfall müssen
    Sie also dennoch warten oder sich einen Platz in einem anderen Pflegeheim suchen.

Welche Alternativen zum Kauf von Pflegeimmobilien habe ich?

Statt Pflegeappartements zu kaufen, können Sie auf anderem Wege von Pflegeimmobilien als Kapitalanlage profitieren. Ein
Überblick:

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Quellenangaben

  1. RWI Essen: „Pflegeheim Rating Report 2022“
  2. Tietgen, A., Stein, A., Möller, S., Schulze, E. (2020).
    Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 201
  3. Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung: § 71
    Pflegeeinrichtungen
  4. Engelhardt, C., Przewieslik, P. S. (2021). Investitionen in Pflegeimmobilien: Besonderheiten bei
    betreutem Wohnen. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 7 ff.
  5. Engelhardt, C., Przewieslik, P. S. (2021). Investitionen in Pflegeimmobilien: Besonderheiten bei betreutem
    Wohnen. Wiesbaden: Springer Gabler. S. 15
  6. RWI Essen: „Pflegeheim Rating Report 2022“
  7. Statistisches Bundesamt: Pflegevorausberechnung
  8. Cushman & Wakefield: Investorenumfrage Gesundheitsimmobilien 2023
  9. Engelhardt, C., Przewieslik, P. S. (2021).
    Investitionen in Pflegeimmobilien: Besonderheiten bei betreutem Wohnen. Wiesbaden: Springer Gabler. S.
    11
  10. Tietgen, A.,
    Stein, A., Möller, S., Schulze, E. (2020).
    Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 198
  11. Tietgen, A., Stein, A., Möller, S., Schulze, E. (2020).
    Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 199 f.
  12. Tietgen, A., Stein,
    A., Möller, S., Schulze, E. (2020).
    Immobilien als Geldanlage. Freiburg im Breisgau: Haufe. S. 200