Allgemeine Geschäfts­bedingungen der BERGFÜRST AG*

I | Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Besuche und die Inanspruchnahme der Dienste der Webseite www.bergfuerst.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains oder Apps (nachfolgend BERGFÜRST-Plattform) sowie für alle sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend BERGFÜRST) und den Nutzern, soweit sich nichts anderes aus zwischen BERGFÜRST und dem jeweiligen Nutzer oder einem sonstigem Dritten getroffenen Vereinbarungen ergibt. Die von BERGFÜRST geschuldeten Leistungen können auch von einem mit ihm verbundenen Unternehmen, insbesondere Tochterunternehmen, erbracht werden.

II | Definitionen

Für Zwecke dieser AGB gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:

  1. Die BERGFÜRST-Plattform ist eine Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne von § 2a VermAnlG, auf der Anlegern die Möglichkeit gegeben wird, Finanzinstrumente in Form von Vermögensanlagen zu erwerben sowie auf dem Sekundärmarkt (d.h. nach Abschluss einer Erstemission) Kontakt mit anderen Anlegern aufzunehmen, um mit diesen direkte Verträge über den Verkauf von Vermögensanlagen abzuschließen, wobei die Erfüllung dieser Kaufverträge nur durch dingliche Übertragung im Anlegerregister der BERGFÜRST zulässig ist.
  2. Nutzer sind alle Besucher der BERGFÜRST-Plattform, unabhängig davon, ob sie registriert sind.
  3. Registrierte Nutzer sind alle Nutzer, die den Registrierungsprozess auf der BERGFÜRST-Plattform absolviert haben und bei BERGFÜRST als registrierte Nutzer gespeichert sind.
  4. Emittent im Sinne des § 1 Abs. 3 VermAnlG ist die Person oder die Gesellschaft, deren Vermögensanlagen auf Grund eines öffentlichen Angebots im Inland auf der BERGFÜRST-Plattform angeboten wird.
  5. FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend FH KG) ist Intermediär und Anbieter (d.h. Verkäufer) der Vermögensanlage, die im Rahmen einer Emission auf der BERGFÜRST-Plattform angeboten wird.
  6. Betreiber der BERGFÜRST-Plattform ist die BERGFÜRST AG.
  7. Anleger oder Gläubiger sind solche registrierten Nutzer, die Vermögensanlagen eines Emittenten über die BERGFÜRST-Plattform im Rahmen einer Erstemission oder im Sekundärmarkt erworben haben.
  8. Vermögensanlagen sind solche im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG. Eine Vermögensanlage gemäß VermAnlG ist zugleich ein Finanzinstrument im Sinne von § 1 Abs.11 Satz 1 Nr. 2 KWG.

III | Geltungsbereich

Mit der erfolgreichen Registrierung auf der BERGFÜRST-Plattform kommt ein Vertragsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den registrierten Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB über die Nutzung der Plattform zustande („Plattformnutzungsvertrag“). Das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST AG, Schumannstraße 18, 10117 Berlin und den Nutzern der Plattform richtet sich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB, auch für das vorvertragliche Verhältnis bis zum Abschluss der Registrierung.

IV | Registrierung

  1. Für die aktive Nutzung der BERGFÜRST-Plattform über einen Browser oder eine App müssen die Nutzer den Registrierungsprozess durchlaufen und verschiedene wahrheitsgemäße Angaben machen.
  2. Natürlichen Personen ist die Registrierung nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen oder sonstige rechtsfähige oder teilrechtsfähige Vermögensmassen dürfen nur durch ihre vertretungsberechtigen Personen registriert werden.
  3. Jede Anonymisierung ist untersagt. Die Registrierung erfolgt unter Verwendung des Namens oder Firma wie sich diese auf öffentlichen Dokumenten zur Legitimation ergeben und unter Angabe einer Postadresse sowie einer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer und einer Kontoverbindung. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet.
  4. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. BERGFÜRST kann im freien Ermessen die Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern sowie unter Beachtung von Kap VIII der AGB den Plattformnutzungsvertrag kündigen.
  5. Anleger dürfen keine US-Personen sein. Vermögensanlagen, die auf der BERGFÜRST-Plattform angeboten werden, dürfen weder in den USA noch an bzw. für Rechnung einer US-Person angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Für diese Zwecke ist eine US-Person wie in der Regulation S des Wertpapiergesetzes, im Commodity Exchange Act und im Internal Revenue Code von 1986 in seiner jeweils geltenden Fassung im Sinne der Interpretation gemäß dem US Foreign Account Tax Compliance Act 2010 („FATCA“) bzw. dem korrespondierenden zwischenstaatlichen Abkommen mit den USA (IGA) in Verbindung mit dem FATCA-Gesetz vom 24. Juli 2015 definiert. Dies gilt sinngemäß für Personen aus und für Angebote in den Staaten Kanada, Australien und Japan. Der Nutzer versichert hiermit als selbstständige Garantie keine US-Person im vorgenannten Sinne zu sein.
  6. Jeder registrierte Nutzer darf die Plattform nur auf eigene Rechnung nutzen. Die Registrierung ist höchstpersönlich und darf nicht übertragen werden.
  7. Im Rahmen der Registrierung kann BERGFÜRST Nutzern der Plattform die Möglichkeit einräumen, zusätzlich einen Benutzernamen zu wählen, mit dem auf der Plattform sichtbar mit anderen Nutzern der Plattform kommuniziert werden kann (Pseudonym). Den Nutzern steht es dann frei, einen solchen Benutzernamen zu wählen. Die BERGFÜRST-Plattform ist nicht verpflichtet, eine solche Möglichkeit einzuräumen. Bereits vergebene Benutzernamen können nicht erneut vergeben werden. Für die unter einem Benutzernamen getätigten Äußerungen ist einzig der Nutzer und nicht BERGFÜRST als Betreiber der Plattform verantwortlich.
  8. Nach der Registrierung auf der Plattform wird durch BERGFÜRST eine E-Mail zu Authentifizierung an die durch den Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Erst durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail wird die Registrierung abgeschlossen.
  9. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und kann zur Sperrung des Nutzeraccounts führen. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Registrierungen, die mit Einmal-E-Mailadressen bzw. „temporären Adressen“ (sog. „Wegwerf-E-Mailadressen“) erstellt wurden sowie Registrierungen, die innerhalb von 2 Monaten nach der Erstellung nicht aktiviert wurden, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
  10. Registrierte Nutzer der Plattform sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Registrierung die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben stets aktuell zu halten. Insbesondere die Anleger sind verpflichtet unverzüglich jede Änderung ihres Namens, ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Bankverbindung und soweit in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ihrer Steueridentifikationsnummer und des Kirchensteuermerkmals mitzuteilen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Darüber hinaus sind nach Aufforderung durch die Internet-Dienstleistungsplattform die Auskunftspflichten nach § 11 Abs. 6 GwG zu erfüllen.
  11. Nutzer legen sich für den Zugriff auf den Nutzer-Account ein Passwort an. Nutzer der Plattform sind verpflichtet, dieses Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen.
  12. Sobald der registrierte Nutzer durch den Kauf einer Vermögensanlage seinen Status in einen Anleger gewechselt hat, ist der Anleger verpflichtet sich einer Identifizierung gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zu unterziehen. BERGFÜRST wird den Nutzer auffordern, die notwendigen Schritte durchzuführen.
  13. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Plattform und des Sekundärmarktes („Handelsplatz“) zu gewährleisten, verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich über die BERGFÜRST-Plattform mit dem Anbieter, anderen Anlegern oder Emittenten in Kontakt zu treten. Dazu muss er sein Postfach und die Nachrichtenfunktionen auf der BERGFÜRST-Plattform nutzen oder sich an den Nutzer-Support wenden. Für jede Kontaktaufnahme muss ein berechtigtes Interesse bezogen auf die Vermögensanlage des Anlegers bestehen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder BERGFÜRST nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
  14. Jegliche Art von Kommentaren, Informationen und Dokumenten die über die BERGFÜRST-Plattform versendet werden, dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig unangemessen sein, insbesondere rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt aufweisen. Für jeden Verstoß des Nutzers gegen diese Regelungen wird eine Vertragsstrafe von 500,- EUR fällig, sofern der Nutzer nicht einen geringeren oder BERGFÜRST nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.

V | Ablauf der Investition in Vermögensanlagen

Informationen zur Vermögensanlage

  1. Die BERGFÜRST-Plattform stellt die von den Emittenten bereitgestellten Informationen zu den Vermögensanlagen und Finanzierungsprojekten der Emittenten (Immobilienprojekte) für die Nutzer bereit.
  2. Es ist die Verantwortung der Emittenten und der Anbieter, die für die Anleger relevanten Informationen zur Erstemission richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen während der Laufzeit der Vermögensanlage (nach Abschluss der Erstemission), ist ausschließlich der Emittent verantwortlich.
  4. BERGFÜRST erbringt auf der BERGFÜRST-Plattform keinerlei Anlageberatung. Insbesondere wird durch BERGFÜRST nicht geprüft, ob und inwieweit diese Angaben zutreffend sind und ob ein Kauf der Vermögensanlage für den Anleger wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Anlageentscheidung muss der Anleger eigenverantwortlich und ggf. unter Nutzung von Anlageberatern oder Rechtsanwälten treffen. Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform durch BERGFÜRST und die Möglichkeit des Vertragsschlusses über die BERGFÜRST-Plattform stellen keine Empfehlung oder Anlageberatung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung durch BERGFÜRST dar. BERGFÜRST erbringt nur die Anlagevermittlung gemäß § 34f GewO.
  5. Der Nutzer sollte die jeweiligen Angebotsunterlagen und die allgemeinen und besonderen Risikohinweise in den Anlagebedingungen sorgfältig prüfen und diese vor der Investition in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen lassen.

Zeichnung der Vermögensanlage im Rahmen der Erstemission

  1. Sofern der registrierte Nutzer sich umfassend zur Vermögensanlage informiert hat, kann er während der öffentlichen Angebotsphase einer Emission, über die BERGFÜRST-Plattform durch die Funktion „Zeichnung“ ein Angebot an den Anbieter zum Kauf der Vermögensanlage in Form einer Darlehensforderung gegen den Emittenten abgeben. Das verbindliche Angebot erfordert, dass der Nutzer auf der BERGFÜRST-Plattform das für die Investition vorgegebene Formular ausfüllt und mindestens die „Anlagebedingungen“ einschl. der Widerrufsbelehrung, das „Investment-Memorandum“ und das „Vermögensanlageninformationsblatt“ lokal abspeichert (Download) und sodann die Schaltfläche „Verbindlich investieren“ am Ende des Formulars anklickt. Damit gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf den Erwerb einer Vermögensanlage nach Maßgabe der von dem Anleger im Formular bestätigten Verträge gegenüber dem Anbieter ab, den die BERGFÜRST als Empfangsvertreter des Anbieters an diesen weiterleitet (Vermittlung). Der Nennbetrag der Forderung gegen den Emittenten entspricht der Höhe des vom Anleger ausgewählten Investitionsbetrages und zugleich dem Kaufpreis für die Vermögensanlage, der an die Verkäuferin (Anbieter) zu zahlen ist. Die Verkäuferin ist stets der Intermediär die FH KG. Davon ausgenommen sind Angebote für sog. „partiarische Nachrangdarlehen“. Diese Angebote erwirbt der Nutzer direkt vom Emittenten als Anbieter. BERGFÜRST wird in keinem Fall Vertragspartner, sondern vermittelt nur das Geschäft über den Erwerb der Vermögensanlage.
  2. Die FH KG oder der Emittent wird vorbehaltlich der nachfolgenden auflösenden Bedingung das Angebot des Anlegers, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt, in dem die Darlehensforderung entstanden ist, unmittelbar annehmen. Der Anleger verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung. Die Annahme des Angebots wird die FH KG oder der Emittent dem jeweiligen Anleger nur über das Postfach des Anlegers auf der BERGFÜRST-Plattform in Textform nachrichtlich dokumentieren (Postfachnachricht). Einer Bestätigung oder eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht.
  3. Ferner wird die FH KG oder der Emittent, aufschiebend bedingt auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der Forderung, die Abtretung der Vermögensanlage erklären, welche der Anleger bereits zuvor angenommen hat (Zuteilung).
  4. Der Anleger stellt den Kaufpreis (Anlagebetrag) unverzüglich in Höhe des von ihm ausgewählten Betrages zur Verfügung. Zahlungen werden ausschließlich unter Zwischenschaltung eines externen Zahlungsdienstleisters abgewickelt und sind auf das Konto der FH KG zu zahlen.
  5. Der Kaufvertrag über den Erwerb der Vermögensanlage (Zeichnung) steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Anlagebetrag des Anlegers drei Tage nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist des Anlegers nicht auf dem vereinbarten Empfängerkonto eingegangen ist. Diese auflösende Bedingung gilt nicht für Zeichnungen von Kapitalgesellschaften und institutionellen Anlegern.
  6. Der Anleger muss im Rahmen des Zeichnungsprozesses verschiedene Angaben für die gemäß § 16 FinVermV gesetzlich vorgeschriebene Angemessenheitsprüfung wahrheitsgemäß machen. Die Angaben betreffen seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzanlagen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzanlage für den Anleger beurteilen zu können.
  7. Die weiteren Regelungen zur Vermögensanlage und deren Konditionen, insbesondere der Mindestzeichnungsbetrag, die Laufzeit etc. ergeben sich abschließend aus den Anlagebedingungen, den allgemeinen Risikohinweisen und dem Vermögensanlagen-Informationsblatt. Diese Dokumente werden im Rahmen des Zeichnungsprozesses bereitgestellt und deren Kenntnisnahme und Speicherung auf einen dauerhaften Datenträger des Anlegers muss bestätigt werden.

Erwerb im Sekundärmarkt

  1. Die BERGFÜRST-Plattform ermöglicht nach Abschluss der Erstemission eine Verkaufsabsicht (Inserat) für eine erworbene Vermögensanlage zu veröffentlichen (Schwarzes Brett Funktion auf dem Sekundärmarkt („Handelsplatz“)). Der Anleger kann den Angebotspreis festlegen und die Stückelung (ein Vielfaches von 10,- EUR), in der er verkaufen möchte frei bestimmen.
  2. Registrierte Nutzer auf der BERGFÜRST-Plattform können ihr Interesse an der im Inserat angebotenen Vermögensanlage bekunden. Dazu betätigen sie einen Schalter auf der Handelsplattform neben dem Inserat. Daraufhin wird der Verkäufer über den Interessenten informiert (Nachweis).
  3. Das Inserat des Verkäufers auf der BERGFÜRST-Plattform stellt dabei eine bloße „invitatio ad offerendum“ (Aufforderung zur Angebotsabgabe) und die Kaufanfrage auf der BERGFÜRST-Plattform eine bloße Interessenbeurkundung dar.
  4. Der Abschluss des Kaufvertrages über die Vermögensanlage und die Bezahlung erfolgt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ohne Einschaltung der BERGFÜRST-Plattform. BERGFÜRST nimmt selbst auch keine Zahlungen entgegen und leitet diese weiter.
  5. Damit der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllen kann und die Vermögensanlage liefern kann, muss der Verkäufer den erfolgen Verkauf und den Zahlungseingang auf der BERGFÜRST-Plattform melden und eine Umschreibung im Anlegerregister beantragen. Die dingliche Übertragbarkeit der Vermögensanlage ist gemäß den Anlagebedingungen eingeschränkt. Eine wirksame Abtretung der Vermögensanlage ist nur durch Eintragung der Abtretung im Anlegerregister und unter Einschaltung der BERGFÜRST-Plattform möglich. Diese Beschränkung der Abtretbarkeit der Vermögensanlagen ist notwendig, um eine lückenlose Richtigkeit des Anlegerregisters zum Schutz aller Anleger und des Emittenten zu gewährleisten. BERGFÜRST nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und leitet diese weiter.
  6. BERGFÜRST ist ermächtigt, gegenüber dem Verkäufer und Käufer alle Handlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Daten mitzuteilen, die zur Austragung/Eintragung im Anlegerregister und/oder zur Erlangung von Zustimmungen des Beteiligten zur wirksamen Übertragung der jeweiligen Vermögensanlage erforderlich sind. BERGFÜRST ist berechtigt Korrekturen im Register vorzunehmen oder Einträge dokumentiert zu streichen um die Richtigkeit der Eigentumsverhältnisse jederzeit nachweisen zu können.
  7. BERGFÜRST ist ermächtigt, den Handel auf der Plattform jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von eine Woche auszusetzen. Ohne besondere Ankündigung wird der Handel der Vermögensanlagen zwei Wochen vor einer fälligen Zinszahlung, einer Sondertilgung oder einer Rückzahlung der Vermögensanlage ausgesetzt. Mit dem Wirksamwerden der Aussetzung, sind Angebote unzulässig und dinglich nicht vollständig abgeschlossene Transaktionen (Umschreibung im Anlegerregister auf den Käufer ist nicht abgeschlossen) werden rückabgewickelt. Die Rückabwicklung noch nicht abgeschlossener Transaktionen im Sekundärmarkt zwischen einem Verkäufer und einem Käufer ist insbesondere angezeigt, wenn:
    1. der Käufer den fälligen Betrag nicht bis spätestens 1 Woche nach Beginn der Aussetzung an den Verkäufer überweist und der Verkäufer dies gegenüber BERGFÜRST mit dem Antrag auf Umschreibung der Vermögensanlage (Abtretung) angezeigt hat
    2. sich der Verkäufer und Käufer nach Anzeige der Aussetzung darauf einigen, vom Kaufvertrag zurück zu treten

Verwaltung der Vermögensanlagen

  1. Die Vermögensanlagen werden nicht verbrieft. Die FH KG wird als Anbieter der Vermögensanlage gemäß §§ 409, 410 Abs. 2 BGB gegenüber dem Emittenten (Darlehensschuldnerin) die Abtretung der Forderung unter Bezeichnung des Vor- und Nachnamens und einer eindeutigen Identifikationsnummer des Anlegers im Anlegerregister der BERGFÜRST sowie des Anlagebetrages schriftlich gegenüber dem Emittent anzeigen. Bei partiarischen Nachrangdarlehen entfällt diese Anzeige.
  2. BERGFÜRST führt ein Anlegerregister für jede Vermögensanlage, indem sämtliche Gläubiger der Vermögensanlage mit dem Gesamtbetrag der ihnen zustehenden Forderung sowie ihren Identifikationsmerkmalen verzeichnet sind. Das Anlegerregister stellt sicher, dass der Anleger sein Eigentum an der Vermögensanlage gegenüber dem Emittenten und Darlehensschuldner nachweisen kann.
  3. Für einen Anleger, der die Vermögensanlage im Sekundärmarkt erworben hat und deren Gläubigerschaft sich nicht aus der Anzeige der BERGFÜRST GmbH im Sinne des § 409 BGB ergibt, erstellt die BERGFÜRST in Vertretung des jeweiligen verkaufenden Anlegers (Zedenten), eine Urkunde über die weitere Abtretung der Forderung aus, die den Zessionar (kaufender Anleger) gemäß dem Anlegerregister ausweist und übermittelt diese nach Anforderung durch den Emittenten an den Emittenten.
  4. Der Anleger bevollmächtigt hiermit die BERGFÜRST unwiderruflich für die Dauer des Eigentums an einer auf BERGFÜRST gehandelten Vermögensanlage im Namen des Anlegers Urkunden über das Eigentum der Vermögensanlage gemäß dem Anlegerregister im Sinne der §§ 409 Abs. 1, 410 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Emittenten formgerecht auszustellen.
  5. Der Nutzer bestellt die BERGFÜRST hiermit unwiderruflich für die Dauer der Nutzung der Plattform zum Empfangsvertreter des Anlegers und bevollmächtigt hiermit die BERGFÜRST ausdrücklich zum rechtswirksamen Empfang von Dokumenten und Erklärungen im Postfach des Anlegers, welche die Kommunikation zu Vermögensanlagen betreffen, die auf der BERGFÜRST-Plattform vermittelt werden und die nicht einem gesetzlichen Schriftformerfordernis nach § 126 BGB unterliegen. Mit dem Eingang des jeweiligen Dokuments in dem Postfach des Nutzerkontos wird dieses Dokument rechtswirksam in dem Zeitpunkt des Eingangs an den Nutzer/ Anleger zugestellt. Die Bevollmächtigung kann ich widerrufen, indem das Nutzerkonto deaktiviert wird.

VI | Unentgeltlichkeit/ Gewährleistung

  1. Die Nutzung der BERGFÜRST-Plattform ist für Nutzer und Anleger unentgeltlich.
  2. BERGFÜRST bestimmt die Funktionen der Plattform sowie deren Ausgestaltung. BERGFÜRST vereinbart mit den Nutzern keine bestimmte Beschaffenheit und die Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass die Plattform bestimmte Funktionen hat oder diese in bestimmter Weise ausgestaltet sind. BERGFÜRST wird die Plattform mit angemessener Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten zur Verfügung stellen. BERGFÜRST gibt keine sonstigen Versprechen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Plattform oder die Dienste ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:
    • die Nutzung der Plattform ohne Unterbrechung möglich oder fehlerfrei sein wird,
    • die Plattform frei von sicherheitsrelevanten Störungen sein wird.
  3. BERGFÜRST hat das Recht, die Angebote und Leistungen der BERGFÜRST-Plattform jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern. Die Änderung darf ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, denn die Änderungen zur Erfüllung rechtlichen Anforderungen oder zur Abstellung behördlicher Beanstandungen notwendig sind. Im Übrigen werden die Nutzer der BERGFÜRST-Plattform mindestens zwei Wochen vor einer wesentlichen Leistungsänderung in Textform auf der BERGFÜRST-Plattform informiert.
  4. Für die Teilnahme am Sekundärmarkt und die damit zusammenhängenden Eintragungen im Anlegerregister erhebt BERGFÜRST jeweils Inseratsgebühren nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
  5. Für Leistungen die im Auftrag des Nutzers/Anlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, sowie für einen Anspruch von BERGFÜRST auf Ersatz von Aufwendungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haben die Anleger auf Nachweis, die Bankgebühren für Rücklastschriften an BERGFÜRST zu erstatten.
  6. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. BERGFÜRST ist bestrebt, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von BERGFÜRST können zur vorübergehenden Einschränkung oder Einstellung der Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Die Zugänglichkeit der Plattform hängt auch von der eigenen technischen Ausstattung der Nutzer sowie von der Qualität der Datenverbindung über das Internet ab.
  7. Unter Umständen kann es aus technischen Gründen zu Datenverlusten kommen. BERGFÜRST übernimmt hierbei keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für Datenverluste. Der Nutzer ist verpflichtet sich Kopien oder Ausdrucke aller Emissionsunterlagen und Verträge zu fertigen, um seine Ansprüche auch ohne Verfügbarkeit der Plattform gelten machen zu können.

VII | Weitere Bedingungen für registrierte Nutzer

TAN-Verfahren

BERGFÜRST sendet registrierten Nutzern zur Inanspruchnahme verschiedener Dienste und zur Absicherung sensibler Daten Transaktionsnummern (TAN) per SMS auf ihr mobiles Endgerät, die zur Bestätigung des jeweiligen Prozesses auf der BERGFÜRST-Plattform eingetragen werden müssen. Es ist unzulässig und immer ein Hinweis auf betrügerische Handlungen:

  • mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags zu verwenden,
  • beim TAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), auch für die Online-Nutzung nutzen.

Telefonaufzeichnungen

Zur Stärkung des Anlegerschutzes und um Missverständnissen über telefonisch oder elektronisch getroffene Vereinbarungen vorzubeugen, ist BERGFÜRST gesetzlich verpflichtet, alle Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Bezug auf die Vermittlung von Vermögensanlagen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel für BERGFÜRST und werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Sollte der Anleger mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden sein, so darf keine telefonische Anlagevermittlung durch BERGFÜRST erfolgen. Der Anleger kann von BERGFÜRST bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist einmalig eine Kopie der telefonischen oder sonstigen elektronischen Aufzeichnungen beantragen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die telefonische oder elektronische Kommunikation stattgefunden hat. Die Anfrage ist schriftlich an BERGFÜRST zu stellen und muss eine Identifizierung des Anlegers und das Datum oder den Zeitraum der Aufzeichnung mit einer Genauigkeit von 1 Woche angeben. Es wird eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen für die Bereitstellung der Aufzeichnungskopien vereinbart. Für die Bereitstellung der Kopien kann BERGFÜRST die Erstattung der nachweislich entstandenen Auslagen verlangen.

Geheimhaltung, Sperranzeige und sonstige Einschränkungen für den Nutzer

Der registrierte Nutzer ist für die Nutzung seines BERGFÜRST-Accounts selbst verantwortlich und hat die Geheimhaltung seines Passworts sicherzustellen.

Stellt der registrierte Nutzer

  • den Verlust oder den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Passworts oder
  • eine sonstige unberechtigte Nutzung seiner Stammdaten durch Dritte oder
  • keine Übereinstimmung der von BERGFÜRST dem Anleger angezeigten Transaktionsdaten (z. B. TAN) mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten fest,

hat der Teilnehmer BERGFÜRST hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“).

BERGFÜRST wird auf Veranlassung des registrierten Nutzers seinen Account sofort sperren, sodass neben BERGFÜRST und von BERGFÜRST autorisierten Personen kein Dritter Zugang zu diesem Account hat. BERGFÜRST darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, wenn

  • BERGFÜRST berechtigt ist, den Plattformnutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder
  • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Stammdaten, insbesondere des Passworts, dies rechtfertigen oder
  • der begründete Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen bzw. missbräuchlichen Verwendung der Stammdaten besteht, insbesondere um eine nach dem GwG erforderliche Identifizierung eines registrierten Nutzers zu erschweren oder um dessen Identität zu verschleiern. BERGFÜRST wird den Anleger unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.

BERGFÜRST wird eine Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind, und den Nutzer darüber umgehend informieren, und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Nutzer die Stammdaten und insbesondere das Passwort austauschen, soweit dies zur Sicherung des Accounts nötig ist.

BERGFÜRST ist berechtigt, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die BERGFÜRST-Plattform angebotener Vermögensanlagen auszuschließen. Dies beeinträchtigt nicht die Möglichkeit des Nutzers, bestehende Positionen regulär im Rahmen von Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt zu veräußern.

Zahlungsinformationen/Verjährung von Ansprüchen gegen den Emittenten

Der Nutzer/Anleger verpflichtet sich stets, eine aktuelle, gültige Kontoverbindung auf der BERGFÜRST-Plattform in seinen Einstellungen vorzuhalten. Zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt für Ansprüche aus der Vermögensanlage wird der Emittent den auszuzahlenden Betrag auf diese Kontoverbindung überweisen. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsinformationen an den Emittenten übermittelt, damit dessen Kreditinstitut die Zahlung an den Anleger ausführen kann. Sollte der Nutzer/Anleger keine oder eine fehlerhafte Kontoverbindung hinterlegt haben, so wird der BERGFÜRST den Anleger innerhalb eines Monats nach Kenntnissetzung der fehlerhaften Kontoverbindung, bis zu drei Mal elektronisch kontaktieren und zur Aktualisierung seiner Daten auffordern.

Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Nutzer/Anleger durchzuführen, so hat der Emittent die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-) Beträge unverzinst bei der am Sitz des Emittenten zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger unter Verzicht auf das Rückrahmerecht zu hinterlegen oder den geschuldeten Betrag auf ein Treuhandkonto mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen. Der Anleger erwirbt dann einen Anspruch gegen den Sicherheitentreuhänder auf Auszahlung des hinterlegten Betrages. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 195 BGB.

BERGFÜRST behält sich im Weiteren vor, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit dem Anleger kostenpflichtige Dienstleistungen zu beauftragen. Die anfallen Aufwendungen muss der Nutzer/Anleger tragen.

Kontroll- und Prüfungspflichten des Anlegers

Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich BERGFÜRST des internen Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere E-Mails und E-Mail-Dienste.

BERGFÜRST erteilt dem Anleger einmal jährlich eine Mitteilung über seinen sich aus den jeweiligen Registern der Emittenten ergebenden Bestand an Vermögensanlagen als Nachricht in sein persönliches Postfach.

Der Anleger hat sämtliche Mitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen BERGFÜRST unverzüglich mitzuteilen.

Profildaten und Steuern

Soweit der registrierte Nutzer auf der BERGFÜRST-Plattform Daten in seinem Profil hinterlegt, ist BERGFÜRST berechtigt, diese Daten zu verwenden und Emittenten sowie deren Dienstleistern zur Verfügung zu stellen, damit Auszahlungen aus den Vermögensanlagen (z. B. Zinsen, Darlehensrückzahlungen) an die Anleger erfolgen können und damit die entsprechenden Anmeldungen, insbesondere hinsichtlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, von dem Steuerverpflichteten bzw. von dessen Dienstleister bei den hierfür zuständigen Stellen vorgenommen werden können (berechtigtes Interesse). Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, den Vor- und Nachnamen des Anlegers, den Wert der Vermögensanlagen, die Bankverbindung, das Kirchensteuermerkmal und die Steueridentifikationsnummer des Anlegers.

Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass BERGFÜRST sowie die Emittenten bzw. deren Dienstleister beim Bundeszentralamt für Steuern sowie bei jeder weiteren hierfür zuständigen Stelle die Kirchensteuermerkmale des Anlegers abfragen und damit ggf. die Kirchensteuer für den Anleger abgeführt werden kann. Der Anleger kann der Herausgabe seiner Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Hierfür muss der Anleger gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk erteilen. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf einen schriftlichen Widerruf bestehen. Ohne Nachweis eines berechtigten Interesses werden keine Daten an Dritte, insbesondere den Emittent herausgegeben.

VIII | Laufzeit und Kündigung

  1. Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Plattformnutzungsvertrag kann jederzeit fristlos von BERGFÜRST und dem registrierten Nutzer, der keine Vermögensanlagen auf der BERGFÜRST-Plattform hält, gekündigt werden. Für die Beendigung der Registrierung und damit des Nutzungsvertrags für die BERGFÜRST-Plattform kann der Anleger eine Kündigung via E-Mail an [email protected] schreiben oder die Funktion „Account kündigen“ auf der BERGFÜRST-Plattform verwenden.
  3. Soweit der Anleger noch Gläubiger, mindestens eines Emittenten ist, besteht der Plattformnutzungsvertrag bis zum Verkauf oder der Rückzahlung der letzten Vermögensanlage.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

IX | Hinweise, Informationen und Auskünfte

  1. Die Informationen zur jeweiligen Emission werden ausschließlich von den Emittenten eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben über den Emittenten, die Emission selbst oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des finanzierten Projekts durch BERGFÜRST findet nicht statt. BERGFÜRST steht nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
  2. Anfragen und Fragen, die Nutzer an BERGFÜRST oder an Emittenten richten, dürfen diese an den jeweils anderen zur Beantwortung weiterleiten.
  3. BERGFÜRST weist darauf hin, dass ggf. Steuern aus Kursgewinnen oder Zinsen anfallen können, die der Nutzer/Anleger durch die Veräußerung oder den Erwerb von Vermögensanlagen im Sekundärmarkt, unter Zuhilfenahme der BERGFÜRST-Plattform realisiert hat. BERGFÜRST empfiehlt einen steuerlichen Berater in diesem Zusammenhang hinzuzuziehen. BERGFÜRST erbringt keinerlei rechtliche und steuerliche Beratung.

X | Zuwendungen an BERGFÜRST

BERGFÜRST erhält im Zusammenhang mit der Emission von den Emittenten umsatzabhängige Vergütungen für Vermittlungsleistungen. Sie werden von den Emittenten als einmalige oder auch laufende, umsatzabhängige Vergütung an BERGFÜRST geleistet. Die Höhe der einmaligen Vergütung beträgt bis zu 10 % des Emissions- bzw. Platzierungsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einzelheiten zur Vergütung werden in den Dokumenten zur jeweiligen Emission auf der BERGFÜRST-Plattform durch den Emittenten bekannt gegeben. Zusätzlich teilt BERGFÜRST dem Anleger Einzelheiten zu den Vergütungen auf Nachfrage mit.

XI | Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

  1. Ansprüche des Nutzers/Anlegers auf Schadensersatz gegenüber BERGFÜRST sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen vertraglich soweit zulässig ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers/Anlegers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BERGFÜRST, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers/Anlegers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anleger vertraut hat und vertrauen durfte. Es ist vereinbart, dass die Parteien bei Vermögensschäden den versicherten Betrag in Höhe von je Versicherungsfall 1.300.000,- EUR und maximal 2.600.000,- EUR p.a., als vertragstypischen Schaden ansehen. Darüber hinausgehende Schäden sind untypisch. Wünscht der Anleger höheren Versicherungsschutz, hat er dies gegenüber BERGFÜRST anzuzeigen. BERGFÜRST prüft dann eine individuellen Versicherungsschutz bei Kostenübernahme durch den Anleger.
  2. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 u. 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BERGFÜRST, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
  3. Gesetzliche Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
  4. BERGFÜRST haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Pandemie, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

XII | Vertrauliche Informationen

  1. Registrierte Nutzer dürfen vertrauliche Informationen zum Zwecke ihrer Investitionsentscheidung und zur laufenden Überwachung ihrer Finanzinstrumente nutzen, jedoch in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, verbreiten oder sonst veröffentlichen, es sei denn BERGFÜRST erteilt seine Zustimmung.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Informationen und Daten, die ausschließlich registrierten Nutzern zugänglich sind.
  3. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die
    • registrierten Nutzern von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden oder
    • bereits offenkundig sind oder
    • von BERGFÜRST zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben oder veröffentlicht worden sind.

XIII | Kommentare und Netiquette

  1. Die auf der BERGFÜRST-Plattform veröffentlichten Fragen der Nutzer und Antworten der Emittenten werden von BERGFÜRST grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von BERGFÜRST dar.
  2. BERGFÜRST ist ein freundlicher, sachlicher und fairer Umgangston wichtig. Nutzer sind verpflichtet, Rechtsverstöße, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen, sittenwidrige Ausdrücke oder persönliche Angriffe gegen andere Nutzer, Moderatoren, Mitarbeiter von BERGFÜRST oder Dritte sowie Inhalte mit werbendem oder kommerziellem Charakter zu unterlassen.
  3. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, Beiträge und Kommentare nicht zu veröffentlichen, zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen und für deren Verfasser die Nutzung der BERGFÜRST-Plattform zu beschränken oder diesen ganz auszuschließen.
  4. Der registrierte Nutzer stellt BERGFÜRST von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber BERGFÜRST wegen einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der registrierte Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind insbesondere auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) seitens BERGFÜRST.

XIV | Urheberrechtshinweis

  1. Das Abrufen, Kopieren und Abspeichern der Webseiten der BERGFÜRST-Plattform, deren Inhalten oder der mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
  2. Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf eine der zu diesem Online- Angebot gehörenden Webseiten, ohne vorherige Zustimmung von BERGFÜRST, wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zu diesem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen.
  3. Alle nicht nach den Ziffern 1 und 2 erlaubten Handlungen bedürfen der Zustimmung durch BERGFÜRST.

XV | Einräumung von Nutzungsrechten durch die Nutzer

  1. Mit dem Einstellen von Inhalten auf der BERGFÜRST-Plattform räumt der Nutzer BERGFÜRST ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten zur Online- (z. B. über Internet) und/oder mobilen (z. B. über Smartphone, Tablet) Nutzung einschließlich des Rechts ein, die Inhalte zu speichern, anzupassen, zu ändern, auf jedwedem Medium zu kopieren und öffentlich wiederzugeben.
  2. Insbesondere erhält BERGFÜRST das Nutzungsrecht, die Inhalte des Nutzers in Print-Publikationen (z. B. €uro, €uro am Sonntag) zur Werbung für mit BERGFÜRST verbundene Unternehmen (siehe §§ 15 ff. AktG) sowie für die BERGFÜRST-Plattform (z. B. in Print, TV- oder Radioanzeigen) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
  3. Ein Anspruch des Nutzers auf nachträgliche Löschung der von ihm eingestellten Inhalte (insbesondere Beiträge oder Diskussionen) besteht nur, soweit dies datenschutzrechtlich geboten ist.

XVI | Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen BERGFÜRST und den Nutzern der BERGFÜRST-Plattform unterliegt dem Recht Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer/Anleger Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, genießt er außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I VO).
  2. Es wird soweit gesetzlich zulässig, die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte im Land Berlin (Deutschland) vereinbart. Dies bedeutet, dass ein Nutzer/Anleger der Verbraucher ist seine Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die sich aus verbraucherschützenden Normen ergeben, wahlweise sowohl in Deutschland als auch in dem EU-Mitgliedsstaat einreichen kann, in dem er seinen Wohnsitz hat.
  3. Ist der Nutzer/Anleger (Gläubiger) Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin, Deutschland. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  4. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gleichgestellt sind Erklärungen in Textform gemäß § 127 BGB die per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: [email protected]
  5. BERGFÜRST ist gesetzlich nicht verpflichtet und bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  6. Erfüllungsort für die von BERGFÜRST erbrachten Leistungen ist Berlin.
  7. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und sonstigen Vereinbarungen, die der Nutzer/ Anleger im Rahmen der von BERGFÜRST vermittelten Finanzinstrumente schließt, haben diese anderen Vereinbarungen Vorrang.
  8. BERGFÜRST behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Ist ein Anleger mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden, muss er die Nutzung des Dienstes von BERGFÜRST einstellen.

Revision 4

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.